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Packers and Stockyards Act 1921
P.l. 67-51 (15. August 1921) bleibt, in geänderter Form, die grundlegende Behörde für USDA, marketing-Praktiken in der Viehzucht, Geflügel und Fleisch-Industrie zu regulieren. Das Gesetz wurde erlassen, um unlautere und irreführende monopolistischen Handelspraktiken, Schwerpunkt auf Vieh terminal und Auktion Märkte, Vieh, marketing-Agenturen, Händler, Fleisch-Packer und lebendem Geflügel Händler zu verhindern. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen zur Gewährleistung, dass Vieh und Geflügel-Produzenten werden umgehend bezahlt, wenn sie ihre Tiere verkaufen.
- Jenis Kata: noun
- Industri / Domain: Pertanian
- Kategori: Program & hukum pertanian
- Company: USDA
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Penulis
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(Berlin, Germany)